DRESDNER PHILHARMONIE


 
Das Orchester der Landeshauptstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Dresdner Philharmonie und ihren Besuchern und Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.

1.2.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzerte, bei denen die Dresdner Philharmonie Veranstalter ist.

1.3.

Für Anrechte und Abonnements der Dresdner Philharmonie gelten ergänzend gesonderte Bedingungen (siehe Punkt 8).
Für Sonderveranstaltungen können von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen vereinbart werden

2. Öffnungszeiten

2.1. Tageskasse

Der Kartenverkauf erfolgt an den Schaltern des Besucherservices der Dresdner Philharmonie im Kulturpalast.
Öffnungszeiten Tageskasse
Montag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr,
Sonnabend von 10 bis 18 Uhr
Öffnungszeiten in der Sommerpause
12. Juli bis 22. August 2010:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 10 bis 16 Uhr,
Dienstag von 10 bis 19 Uhr,
Sonnabend geschlossen

2.2. Abendkasse

Die Abendkasse wird eine Stunde vor Konzertbeginn in der jeweiligen Spielstätte geöffnet.

3. Eintrittspreise

3.1. Preiskategorien/Platzgruppen

Für die Konzerte der Dresdner Philharmonie gibt es verschiedene Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen. Die Zuordnung eines Konzertes zu den einzelnen Preiskategorien, Sonderpreisen etc. wird im jeweiligen Konzertplan der Dresdner Philharmonie bekanntgegeben.

3.2. Ermäßigung

Konzerte, bei denen Ermäßigungen gewährt werden, werden im jeweiligen Konzertplan, beim Besucherservice und auf der Internetseite der Dresdner Philharmonie (www.dresdnerphilharmonie.de) bekannt gegeben. Dort ist auch veröffentlicht, wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis gehört.
Pro Konzertkarte wird maximal eine Ermäßigung gewährt.
Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung ist vor dem Kauf unaufgefordert vorzuzeigen. Nach dem Kauf von Eintrittskarten kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden.

3.3. Fremdanbieter

Die Dresdner Philharmonie haftet Besuchern gegenüber nicht für Preise, die von anderen Kartenanbietern, z.B. Reiseveranstaltern, für Originalkarten der Dresdner Philharmonie erhoben werden.

3.4. nicht enthaltene Leistungen

Garderobengebühr, Programmhefte, Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

4. Vorverkauf | Online-Kartenkauf

4.1. Vorverkauf

Der Kartenvorverkauf an den Schaltern des Besucherservice der Dresdner Philharmonie in der Ticketcentrale im Kulturpalast und den bekannten Vorverkaufsstellen beginnt am 23. August 2010 für alle Konzerte der jeweiligen Konzertsaison, ausgenommen die Konzerte zum Jahreswechsel. Unsere Vorverkaufspartner sind berechtigt, eine Servicegebühr zu erheben.
Das Angebot für den Vorverkauf kann begrenzt sein durch Anrechte, Wahlabos und durch schriftliche Kartenvorbestellungen, die ab Erscheinen des Konzertplans entgegengenommen und nach Posteingang bearbeitet werden.

4.2. Online-Kartenkauf

Für im Internet ausgewiesene Konzerte können jeweils bis zu 9 Karten pro Konzert direkt über das Internet unter Angabe der Kreditkartennummer erworben werden. Dafür wird eine Bearbeitungs- und Systemgebühr von 2,00 € pro Karte erhoben. Die Bezahlung ist mit MasterCard oder VisaCard möglich.
Ermäßigungen können beim Online-Kartenkauf generell nicht gewährt werden. Die Karten werden dem Käufer per Post zugesandt. Erfolgt der Kauf innerhalb von 10 Tagen vor dem Konzerttermin, liegen die Karten zur Abholung im Besucherservice bzw. an der Abendkasse bereit.

5. Kartenbestellungen

5.1. Schriftliche Kartenbestellungen

Kartenbestellungen können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Für schriftliche Kartenbestellungen sollte nach Möglichkeit der Bestellcoupon aus dem Konzertplan verwendet werden. An Wochenenden und Feiertagen werden keine schriftlichen Bestellungen bearbeitet.
Kartenbestellungen werden für die gesamte Spielzeit ab Erscheinen des Konzertplanes schriftlich entgegengenommen und nach Posteingang bearbeitet.
Wenn Kartenwünsche nicht realisiert werden können, erhält der Besteller eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Wenn gewünschte oder ersatzweise in Frage kommende Karten verfügbar sind, erhält der Besteller eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit Angaben zu Preis, Zahlungsweg und Reservierungsfrist.

5.2. Konzerte zum Jahreswechsel

Kartenbestellungen für die Konzerte zum Jahreswechsel werden ab Januar des Kalenderjahres nur schriftlich entgegengenommen. Die Reservierungsbestätigungen werden im August verschickt. Ab September sind Restkarten im Freiverkauf erhältlich.

5.3. Telefonische Bestellung

Mit Beginn des freien Vorverkaufs können Karten auch telefonisch beim Besucherservice der Dresdner Philharmonie bestellt werden. Sofern die gewünschten Karten verfügbar sind, wird dem Besteller am Telefon unter Angabe des Preises und einer Kundennummer eine Reservierungsfrist mitgeteilt, innerhalb derer die Karten zur Abholung bereitliegen.

5.4. Gruppenbestellung

Gruppenbestellungen ab 10 Karten werden generell nur schriftlich entgegengenommen.

5.5. Rechnung

Karten können per Rechnung gekauft werden. Die Gesamtbearbeitungsgebühr beträgt bis zu 6 Karten 2,50 €, bis zu 15 Karten 5,00 €, ab 16 Karten 10,00 €. Die Karten werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang verschickt.

5.6. Reservierungsfrist

Die Reservierungsfrist beträgt maximal 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen bzw. telefonischen Reservierungsbestätigung, soweit nicht hiervon abweichend bestimmt.

5.7. Rücktritt von der Bestellung

Der Kunde kann innerhalb der ihm mitgeteilten Reservierungsfrist seine Reservierung schriftlich oder telefonisch stornieren.

5.8. Kartenabholung

Kurzfristig bestellte Karten für auswärtige Besucher liegen bis 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Abendkasse bereit. Reservierte Karten für Besucher aus Dresden sind an der Tageskasse abzuholen.
Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann die Dresdner Philharmonie weiter verfügen.

5.9. Gutscheine

Gutscheine für Konzerte der Dresdner Philharmonie können zu einem vom Kunden gewählten Preis an der Tageskasse erworben werden. Diese sind unbefristet gültig.
Gutscheine können ausschließlich an der Tageskasse im Besucherservice der Dresdner Philharmonie eingelöst werden gegen Eintrittskarten für Konzerte, bei denen die Dresdner Philharmonie Veranstalter ist. Restguthaben werden nicht ausgezahlt, sondern wieder gutgeschrieben.

5.10. Versand

Übersendet die Dresdner Philharmonie dem Käufer auf seinen Wunsch Karten oder Gutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. Die Dresdner Philharmonie ist weder in diesem Fall noch bei Verlust einer Karte oder eines Gutscheins durch den Inhaber zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

5.11. Zahlung

Karten und Gutscheine können bar, mit EC-Karte, Kreditkarte oder bei Rechnung per Überweisung bezahlt werden. In außerhalb liegenden Spielstätten kann die Zahlung an der Abendkasse teilweise nur in bar erfolgen. Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu leisten.

5.12. Preisänderungen

Preisänderungen sowie Bearbeitungsgebühren und Preisaufschläge behält sich die Dresdner Philharmonie vor.

6. Kartenrückgabe | Kartenverlust

6.1. Rücknahme und Umtausch

Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen.
Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen kein Kartenrückgabe- und Kartenumtauschrecht des Besuchers und keine Kostenerstattungspflicht der Dresdner Philharmonie. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nicht.

6.2. Verlust

Die Dresdner Philharmonie ist grundsätzlich nicht zur Ausstellung von Ersatzkarten verpflichtet. Bei Kartenverlust wird nur dann eine Duplikatkarte ausgestellt, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Für das Ausstellen von Duplikatkarten wird eine Gebühr von 2,00 € pro Karte erhoben. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

6.3. Ausfall | Abbruch eines Konzertes

Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes innerhalb der ersten halben Stunde wird der Kartenpreis zurückerstattet.
Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Karte nachzuweisen und innerhalb von 10 Tagen nach dem Konzerttermin beim Besucherservice der Dresdner Philharmonie geltend zu machen. Danach kann eine Rückerstattung des Kartenpreises nicht mehr geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt.
Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes, verursacht durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

7. Sonstige Regelungen

7.1.

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Karten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Karten umfasst oder deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.

7.2.

Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung.
Gehbehinderte Besucher mit Rollatoren werden aus Sicherheitsgründen gebeten, Plätze im Parkett zu wählen. Die Rollatoren müssen außerhalb des Saales abgestellt werden. Eine Haftung der Dresdner Philharmonie für Verlust oder Schäden an den Rollatoren ist ausgeschlossen.

7.3.

Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Sitzplatz der entsprechenden Veranstaltung.

7.4.

Nach Konzertbeginn kommende Besucher werden mit Rücksicht auf den Konzertverlauf zu einem aus künstlerischen Gründen geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen.

7.5.

Die Dresdner Philharmonie ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7.6.

Die Dresdner Philharmonie übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Servicepersonals bzw. der Regelungen der Geschäftsbedingungen entstehen.

7.7.

Für Angaben in den Publikationen der Dresdner Philharmonie wird keine Gewähr übernommen.
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden im Besucherservice der Dresdner Philharmonie, auf Plakaten und in den Medien bekanntgemacht. Änderungen bleiben vorbehalten.

7.8.

Das Anbieten und Verkaufen von Konzertkarten durch Besucher und Dritte in den Räumen der Veranstaltungsorte und unmittelbar im Eingangsbereich davor ist nicht gestattet.

7.9.

Die Nutzung von Angeboten (z.B. Speisen und Getränke, CD-Verkauf etc.) in Pausen, vor oder nach den Konzerten erfolgt durch die Besucher im Verhältnis zum jeweiligen Dienstleistungsanbieter.

8. Anrecht | Wahlabo 6 und Wahlabo 3

8.1. Anrecht

8.1.1. Zahlungsweise/Kartenversand
Anrechtsinhaber erhalten im Frühjahr die Rechnung für ihr Anrecht.
Verlängert sich das Anrecht (siehe Punkt 8.1.3.), ist der Preis nach Erhalt der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Der Versand der Karten für die gesamte Konzertsaison und des Anrechtsausweises erfolgt nach Zahlungseingang. Bei Nichteinhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist kann die Dresdner Philharmonie das Anrecht anderweitig vergeben.
8.1.2. Änderungswünsche
Ein Anrechts- und/oder Sitzplatztausch ist ausschließlich zur neuen Konzertsaison und nur vor Bezahlung der Rechnung möglich.
Änderungswünsche für das Anrecht in der folgenden Konzertsaison in Bezug auf Sitzplätze, Preisgruppen und Anrechtsreihen werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Sie können bis 30. Juni schriftlich an den Besucherservice der Dresdner Philharmonie gerichtet werden.
8.1.3. Kündigung
Das Anrecht wird für eine Konzertsaison abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine termingerechte schriftliche Kündigung erfolgt. Letzter Kündigungstermin ist der 30. Juni.
Die Kündigung ist nur zum Ende der laufenden Konzertsaison möglich.
8.1.4. Kundenkarte
Inhaber eines Anrechts oder Wahlabos erhalten eine Kundenkarte. Der Verlust dieser Kundenkarte ist unverzüglich dem Besucherservice der Dresdner Philharmonie anzuzeigen.

8.2. Wahlabo 6 und Wahlabo 3

8.2.1. Wahlabo 6
Das Wahlabo 6 ermöglicht die Vorabbuchung von mindestens 6 Konzerten der Dresdner Philharmonie nach freier Wahl aus dem aktuellen Angebot der Konzertsaison im Festsaal des Kulturpalastes. Ausgenommen sind die Konzerte mit Sonderpreisen. Die Kartenpreise sind in der Preistabelle ersichtlich.
8.2.2. Wahlabo 3
Das Wahlabo 3 ermöglicht die Vorabbuchung von 3, 4 oder 5 Konzerten der Dresdner Philharmonie nach freier Wahl aus dem aktuellen Angebot der Konzertsaison im Festsaal des Kulturpalastes. Ausgenommen sind die Konzerte mit Sonderpreisen. Die Kartenpreise sind in der Preistabelle ersichtlich.
8.2.3. Anspruch
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz und eine bestimmte Platzgruppe.
8.2.4. Gültigkeit
Das Wahlabo ist für eine Konzertsaison gültig.
8.2.5. Zahlung
Das Wahlabo ist bei Buchung in einer Summe zu bezahlen.

8.3. sonstige Regelungen für Anrecht | Wahlabo 6 und Wahlabo 3

8.3.1. Gebühr
Für Bearbeitung und Versand wird eine Gebühr von 1,00 € pro Anrechts- bzw. Wahlabo-Platz erhoben.
8.3.2. Weiterverkauf
Die Anrechts- bzw. Wahlabo-Karten sind auf andere Personen übertragbar. Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Anrechts- bzw. Wahlabo-Karten ist nicht statthaft.
8.3.3. Rücknahme und Umtausch
Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Tauschwünsche für einzelne Konzerte können ab 23. August 2010 für die bevorstehende Konzertsaison nur bedingt und nur während der Tagesöffnungszeiten berücksichtigt werden. Ohne Vorlage der zu tauschenden Karte erfolgt kein Umtausch.
Die Möglichkeit zum Kartentausch besteht je Anrechts- bzw. Wahabo-Platz höchstens für drei Konzerte in einer Konzertsaison zu einer Gebühr von 2,00 € pro Karte für Inhaber der Anrechte A1 – C2 und Wahlabos. Ab dem vierten Umtausch wird die Differenz zum Freiverkaufspreis zuzüglich einer Umtauschgebühr von 2,00 € pro Karte erhoben. Bei Umtausch auf einen teureren Sitzplatz muß der Differenzbetrag entrichtet werden. Ein Umtausch in eine niedrigere Preiskategorie ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf den Umtausch von Karten besteht nicht.
Nicht besuchte Konzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt.
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden im Besucherservice der Dresdner Philharmonie, auf Plakaten und in den Medien bekanntgemacht.
Änderungen bleiben vorbehalten.
8.3.4. Duplikat
Verliert ein Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos seine Karte, wird ihm bei Vorlage der Kundenkarte ein Duplikat gegen 2,00 € Gebühr pro Konzertkarte ausgestellt. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
8.3.5. Anrechts- bzw. Wahlabo-Preis
Der Anrechts- bzw. Wahlabo-Preis bestimmt sich nach der Preiskategorie des abonnierten Sitzplatzes, die im jeweiligen Konzertplan abgedruckt ist.
Soweit Ermäßigungsberechtigte im Rahmen eines Anrechts bzw. Wahlabos Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Vertrages ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
8.3.6. Mitteilungspflichten des Inhabers eines Anrechts- bzw. Wahlabos
Der Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, der Anschrift und Telefonnummer unverzüglich dem Besucherservice der Dresdner Philharmonie mitzuteilen.
Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen, haben Änderungen in den zur Ermäßigung führenden Voraussetzungen dem Besucherservice der Dresdner Philharmonie unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Im Bedarfsfall ist die Dresdner Philharmonie berechtigt, die Ermäßigungsberechtigung erneut einzusehen. Kann der Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos eine gültige Ermäßigungsberechtigung nicht nachweisen, hat der Inhaber unverzüglich die Differenz zum nicht ermäßigten Preis zu zahlen.
8.3.7. Sonderkonditionen
Sonderkonditionen für Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos können nur bei Vorlage der Kundenkarte einmal pro Anrechtsplatz beansprucht werden.
8.3.8. Änderungen
Die Dresdner Philharmonie behält sich vor, die Anrechts- bzw. Wahlabo-Bedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Inhaber eines Anrechts bzw. Wahlabos rechtzeitig vor der nächsten Konzertsaison mitgeteilt.
8.3.9. Geltungsbereich
Die einzelnen Arten des Anrechts bzw. Wahlabos sind im jeweiligen Konzertplan der Dresdner Philharmonie näher beschrieben.

9. Garderobe

9.1.

Die Garderobe kann gegen Zahlung einer Gebühr im Foyer bei dem Garderobenpersonal abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken, Mänteln, dicken Jacken, Schirmen, Rucksäcken, Stöcken (mit Ausnahme von Gehhilfen), großem Gepäck und sperrigen Gegenständen sowie von Tieren (außer Blindenhunden) in den Konzertsaal ist untersagt.

9.2.

Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Dresdner Philharmonie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 150,00 € pro Garderobenmarke.
Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

9.3.

Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.

9.4.

Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

10. Mobiltelefone | Bild- und Tonaufnahmen

Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten.
Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Konzerte ist die Dresdner Philharmonie bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe des Kommunikations- und Informationsmittels bzw. der Aufzeichnung in geeigneter Form zu verlangen, Letztere zu löschen und ggf. den Besucher zum Verlassen des Konzertes aufzufordern.
Für eingezogene und verwahrte Gegenstände wird nur insoweit gehaftet, als die Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wird. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Konzert kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des verwiesenen Besuchers hinsichtlich des Kartenpreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit dem Konzert.
Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art während des Konzertes durch Besucher sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche der Dresdner Philharmonie aus.
Bei genehmigten Fernsehaufzeichnungen, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen ausgewählter Konzerte ist der Besucher damit einverstanden, daß die von ihm während oder im Zusammenhang mit dem Konzert gemachten Aufnahmen ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

11. Fundsachen

11.1.

Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Kulturpalastes und des Schlosses Albrechtsberg gefunden werden, sind unverzüglich beim Servicepersonal abzugeben.

11.2.

Der Verlust von Gegenständen ist dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen.

11.3.

Fundsachen sind bei der Wache des Kulturpalastes zu erfragen.

12. Hausrecht

Die Dresdner Philharmonie übt bei ihren Konzerten im Kulturpalast und auf Schloß Albrechtsberg das Hausrecht aus.
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, daß sie das Konzert stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann außerdem verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat.
Besucher, die den Kartenverkauf behindern, stören oder andere Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden.
Besucher können aus dem laufenden Konzert gewiesen werden, wenn sie dieses stören und andere Besucher belästigen.
Den Anweisungen des Servicepersonals ist Folge zu leisten. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Konzert bzw. Haus kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des verwiesenen Besuchers hinsichtlich des Kartenpreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit dem Konzert.

13. Gefahrensituationen

Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Servicepersonals oder anderen Personen, die von der Dresdner Philharmonie beauftragt sind, ist unbedingt Folge zu leisten.

14. Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Gleichzeitig treten die bisherigen Geschäftsbedingungen außer Kraft.



Gerichtsstand: Dresden

Anselm Rose, Intendant

Dresdner Philharmonie
Besucherservice · Kulturpalast am Altmarkt
PSF 120 424 · 01005 Dresden